Verfahren gegen die MZ (2018/2019)
Bereits im Juli 2018 gab es eine negative Berichterstattung durch die Mitteldeutsche Zeitung auf die wir anwaltlich mit positiven Ergebnis reagiert haben. Weitere Details dazu hier.
Die Berichterstattung ist rechtswidrig und nun vom Landgericht Frankfurt unter dem Az.: 2-03 O 282/18 (Anm.: vom 10.08.2018) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschlussverfügung) verboten worden. Hierbei ist es den Ausführungen von Rechtsanwalt Felix Damm gefolgt, wonach die streitgegenständlichen Inhalte unwahr dargestellt wurden. Weder wird die OVG-BS durch den Landesrechnungshof geprüft. Dieser hat auch keine Zweifel, ob die Zusammenarbeit hinreichend transparent ist. Die Ausführungen, zu den angeblich erhobenen Studiengebühren sind schließlich auch falsch. Ferner verstößt die Berichterstattung mit Blick auf die angeblich unklare Mittelverwendung und der behaupteten Intransparenzen gegen die zu beachtenden Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung. Dies nicht zuletzt schon deswegen, weil der OVG-BS nicht hinreichend Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Verdächtigungen zu äußern. Aber auch deswegen, weil der Beitrag keinen Zweifel daran zulässt, dass die Vorwürfe zutreffen und insofern vorverurteilend ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.