Änderungen passieren oft im Kleinen. An der Business School fand eine dieser kleinen Änderungen im Juli 2020 statt. Unsere Website wurde auf ein neues System umgestellt. Es sind nur Nuancen, an denen man erkennt, dass sich etwas geändert hat. An der Umstellung wurde bereits seit Anfang des Jahres gearbeitet, damit diese Reibungslos verläuft. Grundlage dieser Entscheidung waren diverse Bewertungskriterien zur besseren Auffindbarkeit bei Suchmaschinen – sogenannte SEO (search engine optimization). Wer selbst eine Website betreibt oder dafür verantwortlich ist, kann einen Test durchführen. Google stellt dafür sein Tool PageSpeed Insights zur Verfügung. Das Testergebnis gibt Aufschluss über Verbeserungsmöglichkeiten. Wichtig dabei: Google indexiert Websiten entsprechend der Strategie „Mobile First“. Das bedeutet, die Website muss zuallererst für mobile Endgeräte optimiert sein: komprimierte Bilder, schnelle Antwortzeiten des Servers, etc. um eine schnelle Auslieferung über das Mobilfunknetz zu ermöglichen. Auch bei uns nutzen mehr als 50% unserer Website-Besucher ein Mobilgerät (siehe Grafik), zudem nutzen mehr als 90% Google als Suchmaschine. Der Bedarf ist also vorhanden.
Verfahren gegen die MZ (2018/2019)
Bereits im Juli 2018 gab es eine negative Berichterstattung durch die Mitteldeutsche Zeitung auf die wir anwaltlich mit positiven Ergebnis reagiert haben. Weitere Details dazu hier.
Die Berichterstattung ist rechtswidrig und nun vom Landgericht Frankfurt unter dem Az.: 2-03 O 282/18 (Anm.: vom 10.08.2018) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschlussverfügung) verboten worden. Hierbei ist es den Ausführungen von Rechtsanwalt Felix Damm gefolgt, wonach die streitgegenständlichen Inhalte unwahr dargestellt wurden. Weder wird die OVG-BS durch den Landesrechnungshof geprüft. Dieser hat auch keine Zweifel, ob die Zusammenarbeit hinreichend transparent ist. Die Ausführungen, zu den angeblich erhobenen Studiengebühren sind schließlich auch falsch. Ferner verstößt die Berichterstattung mit Blick auf die angeblich unklare Mittelverwendung und der behaupteten Intransparenzen gegen die zu beachtenden Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung. Dies nicht zuletzt schon deswegen, weil der OVG-BS nicht hinreichend Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Verdächtigungen zu äußern. Aber auch deswegen, weil der Beitrag keinen Zweifel daran zulässt, dass die Vorwürfe zutreffen und insofern vorverurteilend ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Artikel vom 12. Juli 2018, erschienen in der Mitteldeutschen Zeitung (Print & Web)
Am 12. Juli 2018 veröffentlichte die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) einen Artikel unter dem Titel "Professoren unter Verdacht - Dubiose Geschäfte an Magdeburgs Uni?".
Der Artikel ist nicht mehr abrufbar, da wir dagegen gerichtlich vorgegangen sind. Unterstützt wurden wir dabei durch den Rechtsanwalt Felix Damm von der Anwaltskanzlei DAMM ETTIG.
Zusammenfassung des MZ-Artikels
Der Artikel erschient am 12. Juli 2018 sowohl in der Printausgabe der MZ, als auch ab 10 Uhr in der Online-Ausgabe und war somit weltweit abrufbar. Darin erläutert der Redaktuer, dass der Landesrechnungshof die Weiterbildungsstudiengänge der Universität Magdeburg, insbesondere die Verwendung der Gebühren, prüft. Die Kooperation zwischen Business School und Universität sei instransparent (keine Details über die Kosten). Mit Bezug auf die kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kristin Heiß (Die Linke) soll das belegt werden.
Die folgenden Ausführungen sollen einen umfassenden Überblick zur Materie der Weiterbildungslandschaft in Sachsen-Anhalt geben.
Am 26. Juli 2016 fand auf dem Campus der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg die Lesung zum neulich erschienenen Buch "Den Diebstahl des Wohlstands verhindern" von Prof. Dr. Joachim Weimann und Prof. Dr. Kerstin Schneider statt. Das rund 1-stündige Video zitiert besondere Stellen und gibt Hintergrundinformationen dazu.
Vorgeschichte
Erstmals berichtete die Volksstimme in 2016 über die Weiterbildungsaktivitäten der Universität Magdeburg in Kooperation mit der Otto-von-Guericke Business School Magdeburg. In 2018 folgten, nach kleinen Anfragen durch die Abgeordneten Kerstin Heiß (Die Linke) und Florian Philipp (CDU), mehrere Artikel sowohl in der Mitteldeutschen Zeitung als auch in der Volksstimme.
Nach Erscheinen der ersten beiden Artikel (16.03.2018) wurden zwei Redakteure (jeweils ein Vertreter der MZ und der Volksstimme) eingeladen und über die seit 2002 erfolgreiche Kooperation aufgeklärt. Gegenstand des Gesprächs (21.03.2018) war:
1. Die Kostenstruktur der Studienprogramme (die nicht "Semesterweise mit bis zu 3.200€" zu zahlen sind).
2. Umfang des Leistungsangebotes (Stundenangebot, Anzahl der Kurse)
3. Entwicklung der Studierendenzahlen
4. Aufschlüsselung der Ausgaben in Marketingkosten, Dozentenhonorare, Mitarbeiterkosten, sonstige Betriebsausgaben (jeweils aggregiert)
5. Zuflüsse an die Universität (Verwaltungspauschalen, Mieten, Semesterbeiträge, Lizenzgebühren, Gewinnbeteiligung, Änderungen Studiendokumente, Akkreditierungskosten)
6. Kooperationsvertrag Universität Magdeburg & Business School Magdeburg (Auszug)
Beide Redakteure haben dazu auch eine umfangreiche Handreichung erhalten und hatten im Rahmen des zweistündigen Gesprächs Gelegenheit, Fragen zu stellen. Insbesondere beim Redakteur der MZ war schnell klar, dass es hier nicht um eine neutrale Berichterstattung gehen würde (denn dann hätte man uns vor Erscheinen des Artikels kontaktiert), sondern es wurde immer nach Widersprüchen gesucht: "Haben Sie ein Kommunikationsproblem mit dem Rektor?" oder "Warum legen Sie die Honorare nicht offen?".